Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie

Präzise Gesichtschirurgie und zahnärztliche Expertise 

Die Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (MKG) behandelt Verletzungen des Gesichtsschädels, von angeborenen und erworbenen Fehlstellungen sowie Tumorerkrankungen im Kopf-Hals-Bereich und führt rekonstruktive plastische Operationen durch.

Wir verbinden Präzision mit Einfühlungsvermögen

Wir behandeln alle unsere Patientinnen und Patienten nach bewährten und wissenschaftlich gesicherten Standards, verfügen über hochpräzise chirurgische Technologie und bemühen uns, Ihnen einen angenehmen Aufenthalt bei uns zu ermöglichen.

Prof. Dr. med. Dr. med. dent. Christoph Sebastian Leiggener Chefarzt und Klinikleiter Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, stv. Leiter Kopf- und Halskrebszentrum

Die Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie beinhaltet die Versorgung von Verletzungen des Gesichtsschädels, von angeborenen und erworbenen Fehlstellungen sowie die Behandlung von Tumorerkrankungen im Kopf-Hals-Bereich und rekonstruktive plastische Operationen. 

Des Weiteren behandeln wir Patientinnen und Patienten mit Kiefergelenkserkrankungen und decken das komplette Spektrum der zahnärztlichen Chirurgie ab. Für Kinder und Angstpatientinnen oder Angstpatienten bieten wir zahnärztliche Behandlungen in Vollnarkose an. 

Wie Sie uns erreichen

Unser Leistungsspektrum

Sprechstunden und Tumorboard

Wir sind für Sie da

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Wo Sie uns finden

Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie Haus 2a Tellstrasse 25 5001 Aarau
E-Mail mkg@ksa.ch

Häufige Fragen

  • Bei einem zahnärztlichen Notfall wenden Sie sich bitte zunächst an Ihren Hauszahnarzt oder, falls dieser nicht erreichbar ist, an den zahnärztlichen Notfalldienst.

    Verhalten bei einem zahnärztlichen Notfall:

    Zuerst den Hauszahnarzt anrufen. Falls dieser nicht erreichbar ist:

    Offizieller Notfalldienst der Zahnärztegesellschaft des Kantons Aargau an Wochenenden und Feiertagen:           

    Telefon: 0848 261 261

    Bei kieferchirurgischen Notfällen (z.B. Kieferabszesse, Frakturen des Gesichtsschädels etc.) wenden Sie sich bitte nach Rücksprache mit Ihrem Haus- oder Zahnarzt an die Notfallstation des Kantonsspitals Aarau. Dort werden Sie untersucht und gegebenenfalls behandelt.

    Notfallstation Kantonsspital Aarau:

    • Tellstrasse 25

    • 5001 Aarau

    • Telefon: +41 62 838 41 41

  • Selbstverständlich dürfen Sie zu unseren Behandlungen eine Begleitperson mitbringen.

  • Sind Sie unsicher über eine von Ihrem Arzt/Zahnarzt oder Ihrer Ärztin/Zahnärztin vorgeschlagene Behandlung im Bereich der Zahnmedizin, Oralchirurgie oder Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie? Fragen Sie sich, ob ein operativer Eingriff oder eine spezielle Therapie wirklich notwendig und empfehlenswert ist? In solchen Situationen kann eine Zweitmeinung durch einen unserer spezialisierten Fachärzte von grossem Nutzen sein. Eine Zweitmeinung kann Ihnen Vertrauen und Sicherheit geben oder alternative Behandlungsmöglichkeiten aufzeigen. Eine objektive Überprüfung Ihrer ursprünglichen Diagnose durch einen unserer Experten stellt sicher, dass Sie die bestmögliche chirurgische oder therapeutische Behandlung erhalten.

    Was beinhaltet eine Zweitmeinung in der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie?

    • Detaillierte Beurteilung der spezifischen chirurgischen Fragestellung

    • Überprüfung der eingereichten medizinischen Unterlagen und radiologischen Bildaufnahmen

    • Analyse der Diagnose und der möglichen operativen oder konservativen Behandlungsansätze

    • Empfehlung für das weitere Vorgehen, basierend auf aktuellen Standards der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie

    Wann ist eine Zweitmeinung sinnvoll?

    • Wenn Ihnen verschiedene Fachärzte unterschiedliche Empfehlungen gegeben haben und Sie Klarheit benötigen.

    • Wenn Sie keine klare Diagnose oder Therapieempfehlung erhalten haben.

    • Wenn Ihnen eine grössere chirurgische Intervention empfohlen wurde und Sie sicherstellen möchten, dass dies der beste Weg für Ihre Gesundheit ist.

    • Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie nicht ausreichend über den geplanten Eingriff informiert wurden.

    • Wenn die vorgeschlagene Behandlung keine signifikante Verbesserung Ihres Zustands verspricht.

    • Wenn Sie andere mögliche Behandlungsmethoden in Erwägung ziehen möchten.

    Wenden Sie sich direkt an Gabriele Gubler, Assistentin Klinikleitung Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie. Telefon +41 62 838 98 43 oder per E-Mail an gabriele.gubler@ksa.ch.

  • Bei vielen erwachsenen Menschen, die über ein vollständiges Gebiss verfügen, ist im Kiefer kein Platz mehr für die Weisheitszähne. Unvollständige und nicht regelrecht durchgebrochene Weisheitszähne können sich entzünden, sind für die Reinigung schwer zugänglich und können benachbarte Zähne schädigen.

    Aus diesen Gründen kann eine Weisheitszahnentfernung notwendig sein. Eine Weisheitszahnentfernung unter Vollnarkose ist grundsätzlich möglich, aber in der Regel keine Pflichtleistung der Krankenkassen.

  • Bei vielen Patienten ist die Versorgung eines zahnlosen Kiefers mit Zahnimplantaten möglich. Gerne beraten wir Sie persönlich in unserer Sprechstunde nach Sichtung Ihrer Befunde und Röntgenbilder.

  • Zu einer Behandlung in Lokalanästhesie sollten Sie nicht nüchtern erscheinen, sondern besser vorher etwas gegessen haben. Vor einer Vollnarkose müssen Sie nüchtern sein.

  • Dies ist auch bei kleineren Eingriffen prinzipiell möglich. Die Kosten für die Behandlung und Vollnarkose müssen in den meisten Fällen komplett von Ihnen übernommen werden, es handelt sich nicht um eine Pflichtleistung der Krankenkassen. Ein individueller Kostenvoranschlag kann auf Wunsch von uns erstellt werden.

  • Vor einer geplanten Operation sollten Sie auf Medikamente verzichten, die zu einer erhöhten Blutungsneigung führen (z.B. Aspirin bei Schmerzen). Welche Medikamente vor einer Operation abgesetzt werden müssen, klären wir mit Ihrem behandelnden Arzt und den Kollegen der Anästhesie ab und teilen es Ihnen mit.

  • Drücken Sie für die Dauer von etwa 30-60 Minuten mit einem Tupfer oder Baumwolltuch fest auf die blutende Stelle und spülen Sie nicht die Wunde. 

    Wenn die Blutung nicht aufhört oder ungewöhnlich stark ist, sollten Sie einen Arzt aufsuchen. Lesen Sie dazu auch unser Merkblatt Verhalten nach chirurgischen Eingriffen.

    Empfehlung nach Operation (PDF)

  • Die Behandlungen an den Zähnen werden nach den Zahnarzttarifen abgerechnet. Viele Eingriffe sind kein Bestandteil der Pflichtleistungen der Krankenkassen und müssen von Ihnen selbst bezahlt werden. Ausnahmen:

    • Unfallbedingte Kiefer- und Zahnschäden

    • Spezielle schwere, nicht vermeidbare Erkrankungen des Kausystems (z.B. Krebsleiden)

    Wenn es sich um eine Pflichtleistung der Krankenkasse handelt, werden wir Ihre Krankenkasse kontaktieren.

  • Die Helmtherapie ist keine Pflichtleistung der Krankenkassen. Die Kostenbeteiligung bzw. -übernahme müssen Sie selbst mit Ihrer Krankenkasse und/oder Zusatzversicherung abklären. Die Gesamtkosten richten sich nach der Anzahl der notwendigen Konsultationen.

  • Kieferorthopädische Behandlungen (Korrektur von Zahnfehlstellungen, z.B. mit fester Spange) führen wir nicht durch. Bitte kontaktieren Sie diesbezüglich einen niedergelassenen Zahnarzt.

  • Wir sind eine Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie. Für zahnärztliche Belange wenden Sie sich bitte an einen niedergelassenen Zahnarzt.

Offene Stellen in der MKG

Sie suchen einen Ort für Fachärztliche Weiterbildungen oder offene Stellen? Schauen Sie gerne auf unserer Karriereseite «Karriere & Bildung» vorbei. 

Wir bieten auch für Unterassistentinnen und Unterassistenten verschiedene Möglichkeiten, praktische Erfahrung zu sammeln.