Rechtsmedizin
Wir gehen den Dingen auf den GrundUnser hochqualifiziertes Team steht den Strafverfolgungsbehörden rund um die Uhr zur Verfügung. Forensische Kompetenz in Aarau – für mehr Sicherheit im Aargau.
Das Dienstleistungsangebot unseres Instituts deckt die Aufgabengebiete einer modernen Rechtsmedizin vollständig ab. So helfen wir beispielsweise bei der Aufklärung krimineller Taten, identifizieren Personen mittels DNA-Analyse, führen Vaterschaftsanalysen durch, weisen Alkohol, Drogen und Medikamente nach und überprüfen die Fahrfähigkeit und Fahreignung von Fahrzeuglenkerinnen und -lenkern.
Akkreditierungen
Die Abteilungen Forensische Medizin (ISO/IEC 17020) sowie Forensische Genetik und Forensische Toxikologie (beide ISO/IEC 17025) sind seit 2015 durch die Schweizerische Akkreditierungsstelle akkreditiert. Der aktuelle Umfang der Akkreditierung ist einsehbar unter https://www.sas.admin.ch/.
Wie Sie uns erreichen
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Institut für Rechtsmedizin
Telefon +41 62 838 64 62E-Mail rechtsmedizin@ksa.ch
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Verkehrsmedizinische Gutachten
Telefon +41 62 838 64 70E-Mail verkehrsmedizin@ksa.ch
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Abstinenzkontrollen
Telefon +41 62 838 64 72E-Mail verkehrsmedizin@ksa.ch
Bestattungswesen
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Zunächst möchten wir Ihnen unser herzliches Beileid aussprechen.
Das Kantonsspital Aarau schickt die Todesbescheinigung in jedem Fall an das Regionale Zivilstandsamt und Bestattungsamt Aarau, welches anschliessend die Wohngemeinde informiert. Diesbezüglich müssen Sie nichts weiteres unternehmen. Bei Bedarf kann jedoch vom überlebenden Ehegatten oder von den Verwandten in auf- oder absteigender Linie ein Auszug aus dem Todesregister online bestellt werden Auszug aus dem Todesregister bestellen - Kanton Aargau.
Weiterhin möchten wir Sie darauf hinweisen, dass das Kantonsspital Aarau keine Bestattungen durchführt und auch kein bevorzugtes Bestattungsunternehmen hat. Melden Sie sich bitte bei einem Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl, welches Sie beraten und bei administrativen sowie organisatorischen Fragen gerne unterstützen wird.
Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass die Mitarbeitenden des Kantonsspital Aarau aufgrund der Gesetzgebung und Rechtsprechung zur wettbewerbsneutralen Behandlung der Bestattungsunternehmen verpflichtet sind und deshalb keine Empfehlungen abgeben können, sondern auf eine Liste von Bestattungsunternehmen als neutrale Orientierungshilfe verweisen, welche das Departement Gesundheit und Soziales in Absprache mit den Bestattungsunternehmen periodisch aktualisiert Bestattungen - Kanton Aargau.
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Abholung von Verstorbenen
Die Todesfallkoordinationsstelle ist von Montag bis Freitag zwischen 08.00 – 12.00 Uhr sowie 13.30 – 17.00 Uhr telefonisch erreichbar unter 062 838 6216.
Für eine Abholung von Verstorbenen ist eine telefonische Voranmeldung (062 838 6216) zwingend notwendig.
Bestattungsunternehmen können Verstorbene in jedem Fall von Montag – Freitag zwischen 13.30 – 17.00 Uhr und, falls Kapazitäten vorhanden sind, am Vormittag zwischen 08.00 – 12.00 Uhr abholen.
Anlieferung von Verstorbenen
Verstorbene, bei welchen die Staatsanwaltschaft weiterführende Untersuchungen angeordnet hat, können jederzeit (24 Stunden / 365 Tage) angeliefert werden. Während der Bürozeiten (Montag – Freitag, 08.00 – 12.00 Uhr / 13.30 – 17.00 Uhr) soll die Anlieferung telefonisch vorangemeldet werden (062 838 6216), ausserhalb der Bürozeiten muss bei der Telefonzentrale ein Badge abgeholt werden.
Wo Sie uns finden
Häufige Fragen zu forensischer Genetik
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Ja. Wir sind durch die Schweizerische Akkreditierungsstelle (STS-Verzeichnis: 0613, ISO/IEC 17025) akkreditiert, vom Bund als DNA-Analyselabor anerkannt und zur Durchführung von Abstammungsuntersuchungen berechtigt.
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Ja. Dies erlaubt uns, Ihren Auftrag baldmöglichst zu bearbeiten und gewährleistet einen schnelleren Ablauf.
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Ja. Sie müssen sich jedoch erkundigen, ob dieser auch gewillt ist, die Sicherstellung mit unserem zugesandten Probenentnahmeset durchzuführen und ob er die Möglichkeit hat, während der Probenentnahme ein Foto von allen Personen aufzunehmen. Die Kosten für eine externe Probenentnahme beim Arzt sind im Pauschalpreis nicht enthalten.
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Nein. Die Probenentnahme kann grundsätzlich auch an einem anderen Institut für Rechtsmedizin (Basel, Bern, Lausanne, St.Gallen oder Zürich) erfolgen. Gerne beraten wir Sie und suchen mit Ihnen nach einer geeigneten Lösung.
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Nein. Wir können Sie für eine Probenentnahme erst aufbieten, nachdem die Vorauszahlung bei uns eingetroffen ist.
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Ja. Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an.
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Bei einem Vaterschaftstest werden DNA-Profile vom Kind, von der Mutter und vom fraglichen Vater erstellt. Diese Untersuchungen inkl. Probenentnahme und Erstellung eines Gutachtens kosten pauschal CHF 1‘010.-. Die Untersuchung von weiteren Personen wird mit CHF 335.- pro Person in Rechnung gestellt. (Preise: Stand 08/15, exkl. MwSt.)
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Hat das Kind das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht, muss das Auftragsformular von der Mutter als gesetzlicher Stellvertreterin unterschrieben werden.
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E-Mail: abstammung@ksa.ch
Telefon: 062 838 64 62 -
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Laden Sie das Auftragsformular inkl. Merkblatt herunter (mit entsprechendem Download verlinken).
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Senden Sie uns das ausgefüllte Auftragsformular inkl. Merkblatt unterschrieben per Post zu.
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Danach erhalten Sie einen Einzahlungsschein zur Vorauszahlung.
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Senden Sie uns die Zahlungsbestätigung per E-Mail oder Post.
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Wir bieten Sie zur Probenentnahme auf.
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Vor der Probenentnahme prüfen wir Ihre Identität - bringen Sie einen Ausweis bzw. die Geburtsmitteilung des Kindes mit. Für die Erstellung eines DNA-Profils entnehmen wir mit einem Wattestäbchen zwei Abstriche von der Wangeinnenseite. Während der Probenentnahme machen wir ein Foto und nehmen einen Fingerabdruck des rechten Daumens.
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Ein bis zwei Wochen später erhalten Sie unser gerichtlich anerkanntes Gutachten per Post.
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