Vorteile im Überblick

Unsere attraktiven Arbeitsbedingungen

Unsere Mitarbeitenden profitieren von attraktiven Anstellungsbedingungen und interessanten Angeboten.

Unsere Anstellungsbedingungen

  • Grundlage des Arbeitsverhältnisses zwischen uns und unseren Mitarbeitenden ist der mit den Personalverbänden und Gewerkschaften ausgehandelte Gesamtarbeitsvertrag für die Aargauer Kantonsspitäler (Kantonsspital Aarau AG, Kantonsspital Baden AG, Psychiatrische Dienste Aargau AG). Für Lernende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Aushilfen gelten gesonderte Anstellungsbedingungen. Das Personalreglement gilt als Ergänzung zum Gesamtarbeitsvertrag. 

    Für Kader-Mitarbeitende, Chefärztinnen und Chefärzte, leitende Ärztinnen und Ärzte gelten separate Reglemente. 

    Gesamtarbeitsvertrag (GAV)

  • Wir bezahlen marktgerechte und faire Löhne. Die Lohneinstufung erfolgt durch eine analytische Arbeitsplatzbewertung. Berufserfahrung, Ausbildung und Funktion sind relevante Bestandteile für die individuelle Lohneinstufung. Auch die jährliche Leistungsbeurteilung fliesst in die individuelle Lohnentwicklung ein. Unsere Zulagen betragen 10 Franken pro Stunde für Pflege- und pflegenahe Berufe und gehören somit im spitalweiten Vergleich zu den höchsten. Die Zulagen erhalten Mitarbeitende in der Pflege und in pflegenahen Berufen.

  • Die Arbeitszeit richtet sich nach den betrieblichen Bedürfnissen und der Sicherstellung eines durchgehenden 24-Stunden-Betriebes. Wir unterstützen Teilzeitarbeit und bieten, wenn immer möglich, mit verschiedenen Arbeitszeitmodellen Hand für eine optimale Work-Life-Balance. 

    Der Ferienanspruch beträgt pro Kalenderjahr und Altersgruppe

    • Unter 20 Jahre bis 49 Jahre: 25 Ferientage
    • 50 bis 59 Jahre: 27 Ferientage
    • Ab 60 Jahre: 30 Ferientage

    Bei Anstellung in Teilzeit errechnet sich der Ferienanspruch nach Massgabe des Pensums. 

  • Die Parkplätze sind täglich von 19 bis 8 Uhr und jeweils am Samstag, Sonntag sowie an Feiertagen gratis. 

  • Der Personalarztdienst (PAD) ist verantwortlich für die Eintrittsuntersuchungen sowie für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen bei Mitarbeitenden des Kantonsspitals Aarau. Im Weiteren ist er zuständig für Umgebungsabklärungen sowie Nachkontrollen nach Stichverletzungen bei Mitarbeitenden. Das Team des Personalarztdiensts besteht aus einem Personalarzt oder einer -ärztin und zwei teilzeitlich tätigen Assistentinnen Assistenten sowie den Pflegefachpersonen des medizinischen Ambulatoriums.  

    Die Eintrittsuntersuchung ist für alle neuen Mitarbeitenden obligatorisch. In deren Rahmen werden die Impfdokumente / serologischen Resultate kontrolliert und gegebenenfalls weitergehende Abklärungen bzw. Impfungen in Absprache mit den Mitarbeitenden veranlasst. 

    Der definitive Termin für die Eintrittsuntersuchung wird nach Eingang Ihrer Voranmeldung bzw. telefonischer Kontaktaufnahme festgelegt. 

    Anmeldung:
    Anmelden per E-Mail 

    Kontakt:
    Tellstrasse 25 
    5001 Aarau 
    +41 62 838 68 11 (intern: 6811)

    Standort:
    Haus 7, Erdgeschoss, Raum 202

    Öffnungszeiten: 
    Montag bis Freitag (Mittwoch geschlossen):
    08.00 – 12.15 Uhr / 13.30 – 16.30 Uhr
     

In jedem Fall gut umsorgt

  • Die Vorsorge in der Schweiz beruht auf einem Drei-Säulen-Konzept der staatlichen, der beruflichen und der privaten Vorsorge. Die staatliche und berufliche Vorsorge ist obligatorisch.

  • Alle Mitarbeitenden des Kantonsspitals Aarau werden bei den in der Schweiz obligatorischen und üblichen Sozialversicherungen angemeldet. Die Versicherungsbeiträge der Mitarbeitenden werden vom Bruttolohn abgezogen. Bei ausländischen Mitarbeitenden kommt je nach Typ des Ausländerausweises zusätzlich vom Bruttolohn die Quellensteuer zum Abzug.

  • Die  Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)soll den Existenzbedarf bei Wegfall des Erwerbseinkommens in Folge von Alter oder Tod decken, die Invalidenversicherung (IV) im Falle einer Invalidität die Existenzgrundlage sichern. Die AHV und die IV sind eine obligatorische Versicherung für alle Personen, die in der Schweiz wohnen oder erwerbstätig sind. 

  • Zusammen mit der AHV/IV soll die obligatorische berufliche Vorsorge (BVG) die Fortführung der gewohnten Lebenshaltung ermöglichen. Unsere Partner für die berufliche Vorsorge sind die Aargauische Pensionskasse sowie für Assistenz-/Oberärztinnen und Assistenz-/Oberärzte die Vorsorgestiftung VSAO

  • Die Krankenversicherung ist Sache der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Grundsätzlich sind alle in der Schweiz wohnhaften oder erwerbstätigen Personen verpflichtet, einer obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) in der Schweiz beizutreten. 

  • Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als acht Stunden sind obligatorisch gegen die Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfällen versichert. Die Mitarbeitenden des Kantonsspitals Aarau sind bei der AXA – Unfallversicherung versichert. 

  • Bei Krankheit oder Unfall von Mitarbeitenden wird der Lohn für drei Monate zu 100% weiter ausgerichtet. Ab dem vierten Monat erhalten Mitarbeitende 80% des Lohnes, für max. 730 Tage, resp. bei befristetem Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf des Arbeitsvertrages (gilt nur für Anstellungen über 3 Monate). Die Deckung erfolgt über die Krankentaggeldversicherung. 

  • In der Schweiz sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gemäss Arbeitslosenversicherungsgesetz gegen die Folgen von Arbeitslosigkeit versichert.  

  • Mitarbeiterinnen haben Anspruch auf einen bezahlten Schwanger- und Mutterschaftsurlaub von 16 Wochen. Während des Urlaubs wird der bisherige Lohn bezahlt. Erlauben es die betrieblichen Umstände, so kann der Mutter im Anschluss an den Mutterschaftsurlaub ein unbezahlter Urlaub gewährt werden.  

  • Der Quellensteuer unterliegen alle ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, welche die fremdenpolizeiliche Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) nicht besitzen, im Kanton jedoch steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt haben und Einkünfte aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit beziehen. Ebenfalls der Quellensteuer unterliegen Personen mit einer Grenzgängerbewilligung. Der Arbeitgeber rechnet die Quellensteuer direkt ab.

Vielseitige Angebote für unsere Mitarbeitenden

Unsere Mitarbeitenden sind stets für unsere Patientinnen und Patienten da. Durch vielfältige Angebote und Sonderkonditionen unterstützen wir sie dabei, selbst gesund zu bleiben und andere Lebensbereiche mit ihrer Arbeit in Einklang zu bringen.

  • Für Kinder von Mitarbeitenden zwischen 0 und 12 Jahren führt das KSA Aarau eine eigene, sehr beliebte Tagesstätte – das «Zwärglihuus». Sie wurde als erste Kita im Kanton Aargau mit dem neuen, national standardisierten Qualitätslabel «QualiKita» ausgezeichnet und gewann zudem den Schweizer Preis für frühkindliche Bildung 2015, der vom Verein Forum Bildung zum ersten Mal national verliehen wurde. 

    1988 gegründet, beschreitet unsere Kita bis heute innovative Wege in der Kinderbetreuungsarbeit, wo Förderung und Bildung der Kinder im Zentrum stehen. Die Kita KSA Zwärglihuus sieht sich als frühkindliche Bildungsinstitution und folgt dabei dem sogenannten frühpädagogischen Konzept «infans».

    Kita KSA Zwärglihuus
    Management Kita KSA

    Westallee 19, 5000 Aarau
    Telefon: +41 62 838 40 75
    kita.admin@ksa.ch

    Quicklinks
  • Für zahlreiche Berufssparten bieten wir eine Vielzahl von Aus-, Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiten an – insbesondere in der Pflege, in den medizinisch-technischen und therapeutischen Berufen und in der ärztlichen Fortbildung. 

    Wir unterstützen unsere Mitarbeitenden in ihrer persönlichen Weiterentwicklung auch finanziell und/oder mit Zeit. Die Höhe der Unterstützung hängt von der dienstlichen Notwendigkeit ab. 

    Informieren Sie sich hier über unser grosses Ausbildungsangebot aller Berufsgruppen, die zahlreichen Weiterbildungsmöglichkeit in der Pflege sowie über die vielseitigen Fortbildungsmöglichkeiten.  

    Berufliche Weiterbildung Pflege

    Ärztliche Aus- und Weiterbildung

    Ausbildungen und Praktika

  • Wir bieten unseren Mitarbeitenden im Rahmen des internen Weiterbildungsprogrammes eine breite Palette von Fort- und Weiterbildungskursen in verschiedenen Kategorien an – auch als E-Learning. Das Kursangebot ist für KSA Mitarbeitende kostenlos.

    Weitere Informationen und Kontakt

  • Wir legen grossen Wert auf gute und zeitnahe Informationen rund um den Spitalbetrieb und das Unternehmen. Die Geschäftsleitung informiert regelmässig in einer Mitarbeiterveranstaltung (inform live) über den Geschäftsgang sowie über wichtige Neuerungen und Entwicklungen im Spital. 

    Unser Magazin für die Mitarbeitenden berichtet vierteljährlich über Aktuelles, Personelles, über Teamanlässe und Events sowie weitere interne Themen rund ums Spital. 

    In den internen Kommunikationskanälen werden tagesaktuell sämtliche wichtigen News, Daten, Informationen und Dokumente aus allen Spitalbereichen bereitgestellt.

  • Unsere Cafeteria «my time» sowie das Restaurant «time out» bieten den Mitarbeitenden täglich reichhaltige Verpflegungsmöglichkeiten zu günstigen Preisen an. Darüber hinaus stehen an diversen Standorten Verpflegungsautomaten mit einem vergünstigten Angebot zur Verfügung.  

  • Neben dem vergünstigten Verpflegungsangebot in unseren Personalrestaurants profitieren KSA Mitarbeitende von zahlreichen vergünstigten Angeboten wie z. B. Apotheke im Spital, Coiffeur, etc. 

    Darüber hinaus können Mitarbeitende – dank ihres Kollektivvertrags mit Krankenversicherern – vergünstigte Zusatzversicherungen abschliessen.

  • Im Rahmen unserer betrieblichen Gesundheitsförderung oder anderen Initiativen bieten wir unseren Mitarbeitenden diverse vergünstigte oder kostenlose Sport- und Freizeitmöglichkeiten: u. a. Hallenfussball, Fun-Sport am Freitag, KSA-Bike-Treff, Yoga im Spitalpark (Sommer).

  • Mitarbeitende des Kantonsspitals Aarau sind berechtigt, ein möbliertes Zimmer zu mieten. Räume wie Küche, Bad und Aufenthaltsräume werden gemeinschaftlich mit anderen Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern genutzt. Um die Privatsphäre zu gewährleisten, ist jedes Zimmer abschliessbar. Die Liegenschaften befinden sich angrenzend an das Spital oder in der näheren Umgebung und sind bequem zu Fuss oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Auf Wunsch stellen wir Fahrräder zur Verfügung.  

    Unser Angebot an Zimmern ist beschränkt und wird in erster Linie an Mitarbeitende in Ausbildung zur Verfügung gestellt. Die Mietdauer begrenzt sich auf maximal 12 Monate. Die Mietpreise bewegen sich von CHF 500.– bis 1200.– im Monat, wobei wir die günstigsten Zimmer jeweils unseren Mitarbeitenden in Ausbildung zuteilen.  

    Die Miete wird monatlich vom Lohn abgezogen. Bei der ersten Mietzahlung kommt zusätzlich eine Endreinigungspauschale hinzu. 

    Mehr über die Ausstattung, die Voraussetzungen und weitere Informationen über die Zimmer finden Sie im untenstehenden, verlinkten Dokument.

    Kontakt
    +41 62 838 40 73
    wohnen.sekretariat@ksa.ch 

    Personalunterkünfte

  • Neue Mitarbeitende werden jeweils am ersten Werktag des Monats im Rahmen eines Einführungstages durch Mitglieder der Geschäftsleitung mit unserem Unternehmen vertraut gemacht. Künftige Mitarbeitende im Arzt- oder Pflegedienst sowie solche aus medizinisch-technischen und therapeutischen Berufen erhalten darüber hinaus in einem zweiten Einführungstag berufsspezifische Informationen zum KSA. 

  • Das KSA liegt inmitten einer wunderschönen und preisgekrönten Parkanlage, nur 10 Gehminuten vom Bahnhof Aarau entfernt und weniger als eine Autostunde von den Städten Basel, Bern und Zürich entfernt. 

    Aarau Info

  • Die Personalkommission (PEKO) ist die innerbetriebliche Personalvertretung des KSA. Sie beschäftigt sich mit allen Belangen des Personals und ist Bindeglied zwischen den Mitarbeitenden und der Geschäftsleitung. Die PEKO vertritt die Interessen des gesamten Personals, leitet Anliegen an die zuständigen Stellen weiter und kann in beratender Funktion zu Gesprächen und Diskussionen beigezogen werden. Sehr häufig sind es Fragen und Probleme im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis. Zusätzlich arbeitet sie an Projekten und in Arbeitsgruppen mit, wo Interessen des Personals tangiert werden. Unter anderem beschäftigt sie sich mit der Weiterentwicklung des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) und wird in die jährliche Lohnrunde miteinbezogen. Die Personalkommission wird durch alle Mitarbeitenden des KSA gewählt, die dem GAV unterstehen. 

    Kontakt
    personalkommission@ksa.ch