Ihre Hebamme begleitet Sie ganzheitlich von Beginn der Schwangerschaft an oder ab einem späteren Zeitpunkt. Sie können die Kontrollen bei Ihrer Hebamme durchführen lassen oder abwechselnd bei Ihrer/Ihrem Frauenärztin/-arzt und Ihrer Hebamme. Dies gilt sowohl für die normal verlaufende Schwangerschaft als auch beim Vorliegen einer Risikoschwangerschaft.
Die Kontrollen finden in der Praxis ihrer Hebamme statt. Es ist für uns Beleghebammen wichtig, sie schon in der Schwangerschaft begleiten zu können, damit wir sie unter der Geburt optimal betreuen können.
Krankenkassenleistung Schwangerschaft
Folgende Leistungen der Hebammen werden ohne Belastung von Franchise und Selbstbehalt von der Grundversicherung getragen:
Sieben Kontrolluntersuchungen in der regelrecht verlaufenden Schwangerschaft, wobei eine Kontrolle vor der 16. Schwangerschaftswoche beim Arzt stattfinden sollte.
Beim Vorliegen einer Risikoschwangerschaft finden die Kontrollen in Zusammenarbeit mit der Ärztin oder dem Arzt nach Bedarf statt.
Hebammen können sowohl Ultraschalluntersuchungen verordnen als auch Laboruntersuchungen durchführen.