Geburt:
Die Kosten für die Geburt im Geburtshaus Nordstern werden ohne Belastung von Franchise und Selbstbehalt von der Grundversicherung getragen.
Familienwochenbett:
Die Kosten für das Wochenbett im Geburtshaus Nordstern werden ohne Belastung von Franchise und Selbstbehalt von der Grundversicherung getragen.
Für die Übernachtung im Familienzimmer und die Verpflegung von Vätern/ Begleitpersonen werden keine zusätzlichen Kosten verrechnet.
Individuelle Kosten:
Ihre persönliche Hebamme ist von 37 0/7- 42 0/7 Schwangerschaftswochen für Sie auf Abruf.
Das bedeutet, dass ihre Hebamme oder ihre Vertretung in dieser Zeit rund um die Uhr und natürlich auch an den Wochenenden und Feiertagen jederzeit für sie erreichbar ist. Schichtdienste, bei denen Sie ihre Hebamme unter Umständen erst bei Geburtsbeginn kennenlernen, gibt es bei uns nicht.
Diese individuelle Rufbereitschaft für alle Familien beinhaltet nicht nur die letzte Phase der Schwangerschaft und die Geburt, sondern auch die Betreuung der ersten Wochenbetttage im Geburtshaus Nordstern.
Die Pikettentschädigung für die Hebamme beträgt im Geburtshaus Nordstern KSA pauschal Fr. 800.-.
In einzelnen Fällen bezahlt Ihre Wohngemeinde oder Ihre Krankenkasse das Pikettgeld. Jedoch ist diese Leistung nicht in der Grundversicherung enthalten. Der Betrag fällt dann zu Ihren Lasten.
Familien, die Anspruch auf eine kantonale Prämienverbilligung haben, zahlen, unabhängig vom Wohnkanton, kein Pikettgeld.
Zusatzversicherung:
Privatversicherte
KSA übernimmt die Pikettentschädigung zu 100%
Halbprivatversicherte
KSA übernimmt die Pikettentschädigung zu 50%