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Die Abteilung Forensische Toxikologie führt toxikologische Analysen für die Justiz (Staatsanwaltschaften sowie Gerichte), Polizei, Zoll, Behörden, Suchtkliniken und niedergelassene Ärzte in Körperflüssigkeiten und -geweben sowie in Haarproben auf Alkohol, Drogen und Medikamentenwirkstoffe bzw. deren Stoffwechselprodukte durch. Neue Methoden werden validiert und dann in der Dienstleistung übernommen. Dadurch stellen wir sicher, dass sämtliche Arbeiten stets unter Berücksichtigung der neuesten Erkenntnisse der Wissenschaft durchgeführt werden.
Das Dienstleistungsangebot der Abteilung Forensische Toxikologie umfasst:
- Forensisch-toxikologische Analysen zur Ermittlung des Trinkalkoholgehaltes im Blut (Blutalkoholbestimmung), Muskelgewebe oder anderen biologischen Materialien inklusive theoretischer Berechnung der Blutalkoholkonzentration anhand von Trinkmengenangaben sowie Berechnungen zur Plausibilität bei Nachtrunkangaben.
- Forensisch-toxikologische Untersuchungen zur Beurteilung der Fahrfähigkeit (Einfluss von Fremdstoffen auf die Fahrfähigkeit) gemäss Weisung des ASTRA Anhang 7.
- Forensisch-toxikologische Untersuchungen bei kriminalpolizeilichen Aufträgen/Straftaten (Beeinflussung durch Fremdstoffe).
- Forensisch-toxikologische Untersuchungen zum Nachweis oder Ausschluss eines Drogen- oder Medikamentenkonsums am Arbeitsplatz (Konsumverhalten oder Abstinenz von Fremdstoffen, Beeinflussung durch Fremdstoffe).
- Forensisch-toxikologische Untersuchungen in Haaren, Blut und Urin im Zusammenhang mit Fahreignungsabklärungen (Konsumverhalten oder Abstinenz von Fremdstoffen).
- Forensisch-toxikologische Untersuchungen in Haaren, Blut und Urin im Zusammenhang mit einem Aufenthalt in einer Suchtklinik oder einem Rehabilitationszentrum (Konsumverhalten oder Abstinenz von Fremdstoffen).
- Forensisch-toxikologische Untersuchungen in Haaren, Blut und Urin im Zusammenhang mit Sorgerechtsfällen (Konsumverhalten oder Abstinenz von Fremdstoffen).
- Forensisch-toxikologische Untersuchungen bei aussergewöhnlichen Todesfällen (Nachweis oder Ausschluss einer Vergiftung, Beeinflussung durch Fremdstoffe, Konsumverhalten oder Abstinenz von Fremdstoffen).
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Im Auftrag der Strafverfolgungsbehörden erstellen Sachverständige, welche vom Bundesamt für Strassen ASTRA anerkannt sind, Gutachten zur Fahrfähigkeit nach Alkohol-, Drogen- u./o. Medikamenteneinnahme.
Weiterhin führen wir theoretische Berechnungen der Blutalkoholkonzentration anhand von Trinkmengenangaben sowie Berechnungen zur Plausibilität bei Nachtrunkangaben durch und erstellen Gutachten zu speziellen Fragestellungen aus dem gesamten Gebiet der Forensischen Toxikologie.